Unsere Förderung

Aktueller Hinweis: Wir nehmen derzeit keine Förderanfragen oder Projektanträge entgegen. Eine Antragstellung ist ab April 2024 wieder möglich.

 

 

Was fördern wir?

 

Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Dazu fördert und ermöglicht Sie im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen.

 

Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern

  • Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen
  • Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit
  • Klimaschutz demokratisch gestalten
  • Erinnerungskultur bewahren

 

In welchem Umfang fördern wir?

 

In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von € 2.500.- gewährt.

 

 

Wen fördern wir?

 

Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e.V.) oder kommunale Jugendeinrichtungen.

 

Die Initiative, die den Antrag stellt, muss rechtsfähig und gemeinnützig sein. Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, sollten sich bitte einen gemeinnützigen Träger suchen. Anträge werden laufend entgegengenommen.

 

 

Wie fördern wir und welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

 

Für die Beantragung von Fördermitteln muss das Antragsformular (s.u.) verwendet werden. Auf der Antragsrückseite ist eine Beschreibung und Begründung des Antrags vorzunehmen.

 

Für die Bestätigung der Gemeinnützigkeit und Rechtsfähigkeit der Antragstellenden müssen folgende Unterlagen mit eingereicht werden:

 

1. die Satzung/Gesellschaftervertrag,

2. der Vereins-/ Stiftungs-/ Handelsregisterauszug,

3. der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts,

4. die Kontaktinformationen, Postadresse sowie Trägerkontodaten.

 

Die Anträge werden per E-Mail an die Stiftung gerichtet: foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de

 

Die Entscheidung über die Förderung treffen der Vorstand oder die von ihm dazu Beauftragten. Über die Förderentscheidung werden die Antragstellenden per E-Mail benachrichtigt.

 

Bei allen Veröffentlichungen geförderter Projekte ist auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.

 

 

Unser Projekt wurde gefördert. Was muss für den Projektabschluss eingereicht werden?

 

Bis drei Monate nach Projektende müssen folgende Unterlagen und Dokumente an foerderung@doris-wuppermann-stiftung.de eingereicht werden:

 

1. ein Verwendungsnachweis der Kosten (Vorlage s.u.), samt einer Belegliste sowie Belegkopien

2. eine Dokumentation in Form eines Kurzberichts

3. mindestens drei aussagekräftige Bilder aus dem geförderten Projekt (JPEG Format, hochauflösende Qualität, 300 dpi) zur Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung. Bitte benennen Sie, bei wem die Bildrechte liegen und stellen Sie sicher, dass alle auf den Bildern gezeigten Personen ihr Einverständnis gegeben haben.

 

 

Antragsformular und Formular Verwendungsnachweis

 

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Antragsformular
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Verwendungsnachweis
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